Wenn Sie in der Türkei eine Immobilie kaufen möchten, dann ist Folgendes zu beachten:
Wenn Sie eine Immobilie in der Türkei kaufen möchten, wird ein Kaufvertrag geschlossen. In diesem Vertrag werden alle Einzelheiten über den Käufer, Verkäufer, die Immobilie, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und sonstige Vereinbarungen festgehalten. Beim Abschluss des Kaufvertrages ist eine Anzahlung zu leisten, die von Immobilie zu Immobilie variieren kann.
Die erforderlichen Unterlagen sind beim Grundbuchamt einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Grunderwerbssteuern und die Gebühren für die Übertragung bezahlt sein. Die gesamte Kaufabwicklung dauert in der Regel eine Arbeitswoche.
Das türkische Gesetz schreibt vor, dass bei der Grundbuch-Umschreibung ein staatlich vereidigter Dolmetscher anwesend sein muss, der alle Einzelheiten des Grundbuches übersetzt und Ihre Fragen beantwortet. Die Erstellung eines Wertgutachtens ist ebenfalls vorgeschrieben. Sofort nach der Umschreibung beim Grundbuchamt erhalten Sie das auf Ihren Namen lautende amtliche Grundbuchblatt (Tapu) und Sie sind somit rechtmäßiger Eigentümer Ihrer Immobilie in der Türkei.
Die gesamten Kaufnebenkosten betragen ca. 10 % des Kaufpreises.
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